Willkommen!
Wir vermitteln Ihnen auf diesen Webseiten einen Überblick über unser Unternehmen, unsere Tätigkeiten und Fachgebiete und stellen einen Teil unseres Angebots vor. Eine größere Auswahl unseres Verkaufs- und Vermietungsangebots aus der Region Nürnberg finden Sie bei ImmobilienScout24 auf der Übersichtsseite. Wir freuen uns auch über ein persönliches Gespräch.
Mit Zwangsversteigerungen zum Schnäppchen-Kauf
... und zum Dritten!
Möchten Sie eine bestimmte oder eine beliebige Immobilie ersteigern? Wir beraten und begleiten Sie auf Wunsch dabei!
Recherchearbeiten und Objektanalyse:
- (Siehe Tipp auf der rechten Seite)
Beurteilung des Objekts:
Tipp vom Ersteigerungsfachmann
Manche Eigentümer, für deren Immobilie die Zwangsversteigerung droht, sind nicht nur in der Verzögerung des Versteigerungsverfahrens außerordentlich erfindungsreich, sondern auch in der Mietvertragsgestaltung mit in der Regel nahen Angehörigen, um Kaufinteressenten abzuschrecken oder zu benachteiligen.
In solchen Fällen ist es zwingend notwendig, den Mietvertrag für die Immobilie gründlich zu prüfen. Enthält der Mietvertrag Vereinbarungen über die Verrechnung von Mieten gegen Beträge, die der Mieter dem Vermieter zur Verfügung gestellt haben will, z.B. für den Aus- oder Umbau der Immobilie, ist höchste Vorsicht geboten.
In manchen Fällen muss sich der Erwerber eine solche Vereinbarung entgegenhalten lassen, was dann dazu führt, dass der Mieter für eine bestimmte Zeit oder gar auf Dauer für die Nutzung der Immobilie keinen Mietzins zu entrichten hat oder der Vermieter mit der nach dem Zwangsversteigerungsgesetz möglichen Kündigung (§57a ZVG) des Mietverhältnisses ganz oder zeitweise ausgeschlossen ist.
- 14 Jahre Immobilienerfahrung
Beurteilung der Bausubstanz und Bautechnik, der Haustechnik und Ausstattung, Grundrissfrage sowie Bauschäden und Baumängel d.h. anstehender Sanierungsstau
Überprüfung der Wertgutachten:
- Wertermittlungserfahrung
Objektbewertung nach Sachwert, Ertragswert oder Verkehrswertmethode
Gewichtung von Marktabschlägen, richtiger Abzinsungsfaktor, Wertermittlungsverordnung
Versteigerungspraxis:
- Begleitung am Tag X, dem Versteigerungstermin
- Gebot auch als Strohmannerwerb (wenn Sie namentlich nicht in Erscheinung treten wollen, weil Sie z.B. im Falle des Mitbietens mit starker Gegenwehr des Konkurrenten rechnen müssen. (Verteuerung des Objekts)
- Bietstunde
- Verhandlung für Sie über Zuschlag und Verteilung
Ersteigerung des Objektes:
- Fachmännische Beurteilung der Gebote von Konkurrenten
- Erarbeitung und Anwendung einer Bietstrategie (z.B.: Wann Gebotseinstieg? Höhe des Anfangsgebots und Gebotsschritte? Welche Art von Sicherheitsleistungen?)
Wiederverkaufserfahrung:
- Marktkenntnisse
- Welche Objekte sind gefragt?
Klare Kostensätze:
- Alle entstehenden Kosten werden vorher besprochen und können notariell festgelegt werden
Keine Rechtsberatung!